Sicherheitsprüfung
Als Prüfingenieure sind wir im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und setzen auch die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um: die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse (KOM).
Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:
- Bussen (und anderen Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
- Lkw zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
- Anhänger einschließlich „angehängter Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben der terminlich fest definierten Hauptuntersuchung (HU) auch der Sicherheitsprüfung (SP) unterzogen werden. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie entweder auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke.